Junges Wohnen
Voraussetzungen
- Schüler: Vorlage einer Schulbescheinigung
- Auszubildende: Vorlage des Berufsausbildungsvertrag
- Studenten: Vorlage einer Studienbescheinigung
- Berufsanfänger: Lohnabrechnung
Der Nutzungsvertrag mit den Sonderkonditionen wird auf ein Jahr befristet abgeschlossen.
Haben sich nach diesem Jahr Ihre Einkommensverhältnisse / Voraussetzungen nicht wesentlich geändert, ist auf Antrag + Vorlage eines Nachweises eine Verlängerung des Jungen Wohnen möglich.
Ihre Vorteile
- Die Kaltmiete wird reduziert, auf mindestens 2,80 Euro/m².
- Zahlung von nur 2 Geschäftsanteilen in Höhe von 520,00 Euro und einmalig Eintrittsgeld von 26,00 Euro.
Ihre Ansprechpartnerin
Marion Rompe
Vermietungsmanagement, Mitgliederbetreuung, Vertragswesen03606/52060
rompe@wg-heiligenstadt.de