Junges Wohnen

Voraussetzungen

  • Schüler: Vorlage einer Schulbescheinigung
  • Auszubildende: Vorlage des Berufsausbildungsvertrag
  • Studenten: Vorlage einer Studienbescheinigung
  • Berufsanfänger: Lohnabrechnung

Der Nutzungsvertrag mit den Sonderkonditionen wird auf ein Jahr befristet abgeschlossen.

Haben sich nach diesem Jahr Ihre Einkommensverhältnisse / Voraussetzungen nicht wesentlich geändert, ist auf Antrag + Vorlage eines Nachweises eine Verlängerung des Jungen Wohnen möglich.

Ihre Vorteile

  • Die Kaltmiete wird reduziert, auf mindestens 2,80 Euro/m².
  • Zahlung von nur 2 Geschäftsanteilen in Höhe von 520,00 Euro und einmalig Eintrittsgeld von 26,00 Euro.

Ihre Ansprechpartnerin

Marion Rompe

Marion Rompe

Vermietungsmanagement, Mitgliederbetreuung, Vertragswesen

03606/52060

Unsere Wohnungsangebote

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